Jahressteuergesetz 2020: „Lobbyarbeit bringt Verbesserungen“

In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie gilt mehr denn je: Das Engagement der ehrenamtlich Tätigen ist die Basis für den Sportbetrieb. Das Jahressteuergesetz 2020 schafft nun zusätzliche Entlastung für das Ehrenamt.„Die Corona-Pandemie mit ihren Folgen für unsere Vereine und Landesfachverbänden beschäftigt uns weiterhin. Daher sind steuerliche Erleichterungen im Steuergesetz 2020 in der aktuellen Situation wichtig und eine echte Unterstützung für unser Ehrenamt. Die Regelungen sind auch ein Erfolg der langjährigen Lobbyarbeit für steuerliche Verbesserungen für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen des Deutschen Olympischen Sportbundes mit den Landessportbünden“, sagt der Präsident des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach. Der Bundestag hatte das Gesetz, das eine deutliche Stärkung des gemeinnützigen Sektors vorsieht, im Dezember beschlossen. So wird im Rahmen des neuen Steuergesetzes unter anderem der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht. Ebenso wird die Grenze für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungsbestätigungen (sog. „Spendenquittungen“) von 200 auf 300 Euro erhöht. Dies beinhaltet, dass für die steuerliche Anerkennung der Kontoauszug beim Spender als Beleg ausreichend ist. Darüber hinaus wird die Besteuerungsfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von35.000 auf 45.000 Euro erhöht.