ÜL-Bezuschussung

Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung

Für den Trainings- und Übungsbetrieb in den Sportvereinen sind qualifizierte Übungsleiterinnen oder Trainerinnen bzw. Übungsleiter oder Trainer (ÜL/T) von besonderer Bedeutung. Der LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) stellt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen und anderen gemeinnützigen Sportorganisationen, ergänzend zu kommunalen Mitteln, Zuschüsse für lizenzierte ÜL/T zur Verfügung, die mindestens die 1. Lizenzstufe absolviert haben. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Antragsteller reicht den Antrag auf Förderung bis zum 31.05. des laufenden Jahres für die geplanten Einsätze lizenzierter ÜL/T dem zuständigen Sportbund nach einem vom LSB vorgegebenen online-gestützten Verfahren ein.

Weitere Infos zum Antragsverfahren erhalten Sie bei:

Andrea Anders
Telefon: 04421-26113
Email: info@ssb-whv.de

Anträge, Formulare und Informationen zur ÜL-Bezuschussung