- die Vollendung des 16. Lebensjahres
- Tätigkeit in einem Sportverein des LandesSportBundes Niedersachsen e.V./DOSB
- praktische Erfahrungen in einer oder mehreren Sportarten
Eine regelmäßige aktive Teilnahme an allen Ausbildungsabschnitten in Theorie und Praxis (120 LE) ist verbindlich. Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Darüber hinaus müssen Sie während der Ausbildung folgende Aufgaben erfüllen:
- Protokoll(e) – (Spiel- und Übungsbeschreibungen)
- Hospitation in einer Vereinsübungsstunde
- Schriftliche Stundenplanung und Lehrversuch in der Lehrgangs- oder Vereinsgruppe
- Nachweis über Erste-Hilfe-Ausbildung, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf
- Unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt