GEMA

Alles hat seinen Preis

Sportliche oder gesellige Veranstaltungen sind in den meisten Fällen ohne Musik nicht denkbar. Die Musik gestaltet und untermalt, sie gibt vielen Angeboten unserer Vereine und Verbände erst den rechten Rahmen.

Wer macht sich aber schon einmal Gedanken darüber, wie diese Musik bezahlt wird? Es ist dabei nicht an die Honorierung der Musikkapellen oder den Kauf von Schallplatten und Tonbändern gedacht, gemeint ist vielmehr die schöpferische Arbeit der Komponisten und Textdichter.

Wenn ein Schreiner einen Tisch liefert, dann handelt es sich dabei um einen einmaligen Vorgang, bei dem mit der Zahlung das Material und die handwerkliche Arbeit abgegolten sind.

Anders ist das bei den Komponisten oder Textdichtern, Ihre Werke können immer wieder und in vielen Formen aufgeführt und vervielfältigt werden.

Jeder wird daher Verständnis dafür haben, dass die Musikschaffenden für die Verwendung ihres geistigen Eigentums auch ein Recht auf Bezahlung haben.

Für den Schreiner ist es eine einfache Sache, den Verkauf eines jeden Tisches selbst abzuwickeln. Für die Musikschaffenden ist dies jedoch bei der Fülle der Kompositionen und Verwertungsarten unmöglich.

Um die Rechte der Urheber zu wahren, wurde die GEMA von den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern gegründet.

 

 

Der Deutsche Olympische Sportbund und die GEMA

Es ist also klar, wer Musik aufführt, hat auch mit der GEMA zu tun. Daraus ergeben sich die Folgerungen:

  • Musikaufführungen sind genehmigungspflichtig.
  • Für die Aufführung muss eine Vergütung bezahlt werden.