Informationen zur Sportstättenbauförderung
Die Förderung des Sportstättenbaus (Neubau, Um-/Erweiterungsbau u. Sanierungen) erfolgt gemäß Zuwendungsrichtlinien des Landessportbundes.
Förderungen / Zuschüsse:
- 30 % Förderung bei Bestandssicherungsmaßnahmen – vom LSB
- 35 % Förderung bei Bestandsentwicklungsmaßnahmen – vom LSB
- 10 % Förderung – von der Stadt Wilhelmshaven
- Arbeitsleitungen können in unbegrenzter Höhe erbracht werden, sie werden jedoch bei der Ermittlung der Förderung nicht berücksichtigt.
- Regelmäßig anstehende Unterhaltungs- bzw. Reparaturkosten können jedoch nicht gefördert werden.
Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 5.000,- € betragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Teilnahme am Qualifix-Seminar „Sportstättenbau“ innerhalb der letzten 24 Monate. Für Maßnahmen ab 25.000,-€ ist ein Beratungsgespräch zudem Grundlage des Antrages.
Falls Sie sich mit einer Sportstättenbaumaßnahme für Ihren Verein befassen, empfehlen wir, im Stadium der Vorplanung frühzeitig in der Geschäftsstelle des StadtSportBundes nähere Auskünfte einzuholen.
Anträge müssen ab sofort digital auf demFörderportal im Intranet des LSB eingegeben werden. Hierfür benötigt der Verein einen neuen Intranet-Zugang „Sportstättenbau“, welcher beim StadtSportBund Wilhelmshaven angefordert werden kann.
Über das neue Förderprogramm „Klimacheck für Sportvereine“ gibt es die Möglichkeit Fördermittel bis zu 2.500,- € für eine qualifizierte Energieberatung zu beantragen
Der Stadtsportbund Wilhelmshaven unterstützt die Vereine bei der Planung und Umsetzung.
Kontakt:
Andrea Anders, info@ssb-whv.de
Uwe Heinemann, u.heinemann@ewetel.net