Beschaffung langlebiger Sportgeräte
Vergabekriterien:
Ziel der Förderung ist es, Sportvereine des Stadtsportbundes mit langlebigen Sportgeräten auszustatten, um ein wirkungsvolles und vielseitiges Sportangebot im Kinder- und Jugendbereich zu ermöglichen.
- Förderungsfähig sind Aufwendungen für den Breiten- und Wettkampfsport im Kinder- und Jugendbereich.
- Die Zuwendung beträgt in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Kosten (Anteilfinanzierung).
- Die Anschaffungskosten müssen mindestens 400,00 € je Sportgerät betragen; mehrere sachlich zusammenhängende Kleingeräte werden als Einheit betrachtet (z.B. ein Satz Stoppuhren o.ä.).
- Der Höchstförderbetrag für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten beträgt in der Regel 2.500,00 €.
Nicht gefördert werden :
- Sportgeräte, die nicht unmittelbar der Sportausübung dienen
- Sportbekleidungen
- Kleinstgeräte, Verbrauchmittel (z.B. Bälle, Schläger, Boxhandschuhe usw.)