Beschaffung von Sportgeräten

Beschaffung langlebiger Sportgeräte

Vergabekriterien:

Ziel der Förderung ist es, Sportvereine des Stadtsportbundes mit langlebigen Sportgeräten auszustatten, um ein wirkungsvolles und vielseitiges Sportangebot im Kinder- und Jugendbereich zu ermöglichen. 

  • Förderungsfähig sind Aufwendungen für den Breiten- und Wettkampfsport im Kinder- und Jugendbereich. 
  • Die Zuwendung beträgt in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Kosten (Anteilfinanzierung). 
  • Die Anschaffungskosten müssen mindestens 400,00 € je Sportgerät betragen; mehrere sachlich zusammenhängende Kleingeräte werden als Einheit betrachtet (z.B. ein Satz Stoppuhren o.ä.).
  • Der Höchstförderbetrag für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten beträgt in der Regel 2.500,00 €.

Nicht gefördert werden :

  • Sportgeräte, die nicht unmittelbar der Sportausübung dienen
  • Sportbekleidungen
  • Kleinstgeräte, Verbrauchmittel (z.B. Bälle, Schläger, Boxhandschuhe usw.)