Coronaverordnung für den Sport in Wilhelmshaven, ab 8.3. bis 28.3.

Liebe Vereinsvorstände,
die ab 08. März 2021 gültige Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht für den Sport folgende Regelungen vor:

In § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 10 findet sich jetzt eine maßvolle Lockerung für Kontakte auch bei sportlicher Betätigung.
Zulässig ist jetzt eine sportliche Betätigung von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten (drinnen und draußen).
Diese Formulierung ersetzt den bisher verwendeten Begriff „Individualsport“.

Nach § 2 Absatz 4 ist die Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnden Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen zulässig.
Dies gilt jedoch nur auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel.

Für den Spitzen- und Profisport haben sich die Regelungen nicht verändert.
Die neuen Bestimmungen gelten bis zum 28. März 2021.

Die Stadt Wilhelmshaven prüft derzeit, inwieweit eine Öffnung der städtischen Sporthallen und Sportplätze ermöglicht werden kann.
Über die Ergebnisse werden wir umfassend informieren.